05.11.2021
Bundeskabinett beschließt die Novelle der Heizkostenverordnung
Im August 2021 hat das Bundeskabinett die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat zunächst seine Entscheidung darüber vertagt, aber am 5. November zugestimmt – unter einer Bedingung: Die Auswirkungen der Neuregelungen sollen nach 3 Jahren evaluiert werden. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer.
ab 25.10.2020
Fernablesung löst manuelle Ablesung ab
Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Laut Art. 9a, § 4 sollen ab 25. Oktober 2020 neu installierte Erfassungs- und Messgeräte fern ablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Bereits installierte, nicht fern ablesbare Erfassungs- und Messgeräte sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Mit der Umsetzung der EED in deutsches Recht werden dann die weiteren Einzelheiten über eine Novellierung der HeizkostenVO festgelegt.