Unsere Leistungen - Für Vermieter und Hausbesitzer
Sie erhalten alle Kostenaufstellungen in übersichtlicher und verständlicher Form zugeschickt. In einer Gesamtübersicht sehen Sie als Vermieter die Abrechnungen Ihrer Mieter auf einem Blick. Die Einzelabrechnungen geben Sie einfach an Ihre Mieter weiter. Gleichzeitig berechnen wir Ihnen auf Wunsch aus den Vorjahresdaten einen Vorschlag für die künftigen Vorauszahlungen Ihrer Mieter um so die Vorauszahlung anzupassen.
Weitere Dienstleistungen bieten wir Ihnen auf Anfrage an.
Betriebskostenabrechnung
Nachdem wir die erfassten Verbrauchsdaten sowie Ihre Angaben zu den Kosten und Nutzern unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und gesetzlicher Bestimmungen auf Plausibilität geprüft haben, erstellen wir Ihnen fristgerecht Ihre verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
- Inkl. Plausibilitätsprüfung
- Auflistung der Messgeräte
Geräteservice
Nach einer fachkundigen Beratung und Analyse Ihres Objektes erhalten Sie von uns die passenden Messgeräte zur Verbrauchsdatenerfassung. Wir verwenden ausschließlich hochwertige Geräte von namhaften Herstellern.
Wir bieten als Serviceleistung, die Installation und den Austausch von:
- Wasserzähler
- Wärmezähler
- Heizkostenverteiler
Serviceversprechen an unsere Kunden:
Beratung & Planung
Wir übernehmen für Sie die Aufnahme der technischen Daten eines Objektes, beraten Sie bei der Auswahl der messtechnischen Ausstattung und bieten Ihnen Planungsvorschläge zur optimalen Heizkostenabrechnung an.
Lieferung & Montage
Die Lieferung und Montage aller erforderlichen Geräte wird selbstverständlich von uns übernommen.
Besonderer Hinweis:
Zugänglichkeit & Funktionsfähigkeit der Absperrarmaturen.
Erfassung & Abrechnung
Wir schaffen die optimalen Voraussetzungen für eine verbrauchsgerechte Erfassung und Abrechnung von Energie, Wasser und Hausnebenkosten. Wir überwachen die Eichfristen und koordinieren den Austausch der Messgeräte.
Ihre Vorteile
Rechtssicherheit
Wir erstellen Ihre verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten und setzen diese nach der Heizkostenverordnung (HeizkVO) konsequent um.
Das schützt Sie vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihren Mietern. Wir informieren Sie über neue gesetzliche Regelungen, Eichpflichten nund -fristen, Gerätetechnik, Abrechung bei Mieterwechsel und vieles mehr.
Kostenumlage
Ihre Abrechnungskosten für Wärme und Wasser werden von uns auf alle Mieter der Liegenschaft umgelegt. Die Umlage der Gerätekosten erfolgt nach Paragraph 7 der HeizkVO.
Als Eigentümer entstehen Ihnen somit keine zusätzlichen Aufwendungen.